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KOSTEN & RECHT
© Copyright
Den Download und die private Nutzung meiner Werke biete ich kostenlos an.
Dies ist mir möglich, da ich bisher noch kein GEMA-Mitglied bin.
Solange fallen auch keine GEMA-Gebühren bei Auftritten an,
soweit ich vertraglich für die GEMA-Anmeldung zuständig bin.
Sämtliche veröffentlichten Werke (Kompositionen und Texte) sind dennoch mein geistiges Eigentum.
Sie dürfen nur nach Absprache mit mir und unter Nennung meines Namens öffentlich aufgeführt,
kommerziell verwertet und weiter verbreitet werden.
Muss ich eine Website bei der GEMA anmelden,
obwohl nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?
Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes
- in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber -
bei der GEMA Mitglied ist oder bei einer ihrer
ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften,
muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der GEMA
lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich
des Betreibers der Website, sicherzustellen,
dass ein verwendetes Werk nicht von der GEMA wahrgenommen wird.
Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken
auf unserer Website zur Verfügung.
Quelle: GEMA
aktualisiert: 01.08.2010
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